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Anrechnungen von Vorstudien

gemäß Änderung des Hochschulgesetzes 2005, §56 vom 15.Juli 2010 - 47. Bundesgesetz:

(1) An anderen Pädagogischen Hochschulen oder sonstigen anerkannten postsekudären Bildungseinrichtungen sowie an berufsbildendenen höheren Schulen und höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung erfolgreich absolvierte Studien (Teile von Studien) sind auf Antrag auf die vorgesehene Ausbildungsdauer von Studiengängen, Hochschullehrgängen und Lehrgängen (...) unter Anerkennung der entsprechenden Prüfungen anzurechnen, wenn die absolvierten Studien(Studienteile) mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig sind...Über den Antrag auf Anrechnung hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ zu erkennen.

(2) Die Anrechnung von Studien (Teilen von Studien) ist in der Studierendenevidenz (§53)...zu vermerken.

Prozedere für das Erlangen von Anrechnungen:

1. Vorlage eines Antrages in der Studienabteilung: IL Dr. Susanne Herker (vcard), Institut für innovative Pädagogik/Inklusion

2. Für jede absolvierte Lehrveranstaltung ist erforderlich:

  • kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
  • Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
  • Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung

3. Für Einreichungen von BHS, BAKIP, BASOP sowie Kollegs ist erforderlich:

  • Abschlusszeugnis und Maturazeugnis
  • Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
  • Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung

4. Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid ausgestellt.

5. Dieser ist in der Studienabteilung abzuholen.

Antrag auf Anrechnung von Studien (DOC, 85KB)