Home

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung zur Zulassung

zu einem ordentlichen Bachelorstudium für ein Lehramt ist nach § 51 HG 2005:

  • die allgemeine Universitätsreife
  • Eignung zum Studium (siehe Aufnahmetage)

Die allgmeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

  • Österreichisches Reifezeugnis,
  • Studienberechtigungsprüfung gemäß Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985,
  • Ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Zeugnis gemäß Z1 auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung gleichwertig ist,
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen STudiums, für das die allgemeine Universitätsreife Zulassungsvoraussetzung war,
  • Erwerb des Diplomgrades gemäß § 35 AHSTG bzw. eines akademischen Grades gemäß § 1 des Universitätsstudiengesetzes.