Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung zur Zulassung
zu einem ordentlichen Bachelorstudium für ein Lehramt ist nach § 51 HG 2005:
- die allgemeine Universitätsreife
- Eignung zum Studium (siehe Aufnahmetage)
Die allgmeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:
- Österreichisches Reifezeugnis,
- Studienberechtigungsprüfung gemäß Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985,
- Ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Zeugnis gemäß Z1 auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung gleichwertig ist,
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen STudiums, für das die allgemeine Universitätsreife Zulassungsvoraussetzung war,
- Erwerb des Diplomgrades gemäß § 35 AHSTG bzw. eines akademischen Grades gemäß § 1 des Universitätsstudiengesetzes.
